Gesetzlich Versicherte:
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Hebammenleistungen im Rahmen eines gewissen Kontingents vollständig. Die Abrechnung dieser Hebammenleistungen erfolgt durch mich direkt mit ihrer Krankenkasse.
Privatversicherte:
Die meisten Privatversicherungen übernehmen ebenfalls diese Hebammenleistungen, allerdings ist der Leistungskatalog von ihrem abgeschlossenen Vertrag abhängig. Sinnvoll ist es, vorab mit ihrer Krankenversicherung Kontakt aufzunehmen und sich die Übernahme der Kosten bestätigen zu lassen.
Zusatzleistungen:
Akupunktur, geburtsvorbereitende Akupunktur, K-Taping und Moxatherapie werden von den Krankenkassen nicht übernommen und somit von mir privat in Rechnung gestellt.